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Wappen BuPo
Wappen BuPo
7.	Startrecht  Voraussetzung für die Teilnahme an den Bundesmeisterschaften der Post Sport Vereine ist eine aktive und über einen Spielerpass nachweisbare Mitgliedschaft in einem Post- oder Telekom Sport Verein. Jeder Spieler darf nur für einen Post- oder Telekom Sport Verein gemeldet werden. Zugelassen werden auch Spielgemeinschaften mit Beteiligung eines Post- oder Telekom Sportvereins.   Startberechtigt sind auch Mannschaften, welche zwar keine Post- oder Telekom Sport Vereine mehr sind aber bei den Meisterschaften 2014 oder 2016 teilgenommen haben. Zugelassen werden auch Einzelspieler, die auf Grund von Auflösung in keinem Post- oder Telekom Sport Verein mehr spielen. Voraussetzung für ein Startrecht ist eine Teilnahme bei den Meisterschaften 2012 oder jünger für einen Post- oder Telekom Sport Verein.   Das Startrecht wird erst mit Überweisung des Startgeldes erworben.